Kfz-Zulassung - Außerbetriebsetzung

Die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeugs beendet dessen Teilnahme am Straßenverkehr und hebt die Steuer- und Versicherungspflicht auf. 

Möchten Sie das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug mit demselben Kennzeichen innerhalb einer Frist von zwölf Monaten wieder auf sich zulassen, müssen Sie das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung als Verbleibskennzeichen gegen Gebühr reservieren lassen.

i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Diese Dienstleistung können Sie grundsätzlich auch online beantragen.

Vor Ort

  • 17,40 € 

i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung

  • 3,30 € 

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er)
  • ggf. Verwertungsnachweis (bei Verschrottung eines Fahrzeugs)

Hinweis:

  • Zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht vorgelegt werden.

Kontakt

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede