Kfz-Zulassung - Änderung von Halterdaten (Namens- oder Adressänderung)

Nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung müssen die Angaben in den Fahrzeugpapieren den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. 

Änderungen der Anschrift innerhalb des Hochsauerlandkreises und auch eine Namensänderung müssen der Kfz-Zulassungsstelle unter Vorlage der Fahrzeugpapiere daher unverzüglich gemeldet werden. 

Die Anschriftenänderung muss vorher dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden. Bei Gewerbetreibenden ist die geänderte Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Die Unterlassung der Meldepflicht stellt ein sogenanntes Dauerdelikt dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Diese Dienstleistung können Sie grundsätzlich auch online beantragen.

Vor Ort

  • 11,70 € 

i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung

  • 9,10 € 

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - (nur bei Namensänderung)
  • gültige Hauptuntersuchung (bitte Untersuchungsbericht vorlegen)
  • der berichtigte Personalausweis
  • Gewerbeummeldung (bei juristischen Personen)

Kontakt

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede