In der Stadt Olsberg und in der Gemeinde Bestwig soll im Interesse des Gewässerschutzes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage „Tiefbrunnen Schellenstein“ ein Wasserschutzgebiet festgesetzt werden. Betroffen sind die Gemarkung Gevelinghausen (Flur 1), die Gemarkung Bigge (Fluren 1, 2 und 3), die Gemarkung Olsberg (Flur 7), die Gemarkung Antfeld (Fluren 9 und 10) und die Gemarkung Ostwig (Fluren 10 und 13). Im Jahr 2020 hatte es bereits eine Offenlegung gegeben. Im Laufe des Verfahrens stellte sich Änderungsbedarf heraus, der nun eine erneute Auslegung erforderlich macht.
Es ist beabsichtigt, das Wasserschutzgebiet in einen Fassungsbereich (Schutzzone I), drei engere Zonen (Schutzzone II) und eine weitere Zone (Schutzzone III) zu unterteilen. Innerhalb der Schutzzonen werden bestimmte Handlungen von Genehmigungen der zuständigen Wasserbehörde abhängig gemacht oder verboten sowie bestimmte Duldungspflichten angeordnet.
Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung liegt mit den dazugehörigen Unterlagen von Freitag, 7. Juli, bis einschließlich Montag, 7. August, während der jeweiligen Öffnungszeiten an folgenden Stellen aus:
- im Rathaus der Stadt Olsberg, Bigger Platz 6, II. Obergeschoss (OG) - Flurbereich zwischen dem Treppenbereich und dem Ratssaal
- im Rathaus der Gemeinde Bestwig, Rathausplatz 1, Raum 2.11 (2. OG)
- im Dienstgebäude des Hochsauerlandkreises, Steinstraße 27, 59872 Meschede,
Raum 640 (Ebene 6).
Unter www.hochsauerlandkreis.de, Suchbegriff „Wasserwirtschaft“, sind die Planungen in dieser Zeit auch online einsehbar.
Bis einschließlich Montag, 7. August, können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen erhoben werden. Der Kreistag wird zum Schluss des Verfahrens über den Erlass der Wasserschutzgebiets-Verordnung entscheiden. Weitere Informationen sind bei der Unteren Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises unter Telefon 0291/94-1631 oder 94-1656 erhältlich.