Hochsauerlandkreis. Bis spätestens 2033 sollen in der gesamten EU einheitliche und fälschungssichere Führerscheine genutzt werden. Das schreibt eine EU-Richtlinie vor. Deshalb müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden – ganz gleich, ob alter Papierführerschein oder eine ältere Kartenvariante (erkennbar daran, dass auf der Vorderseite unter der Nr. 4b kein Ablaufdatum eingetragen ist) – gegen den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Der Austausch erfolgt schrittweise. Aktuell betrifft dies alle Bürgerinnen und Bürger, deren Führerschein in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde. Sie haben noch bis zum 19. Januar 2026 Zeit für den Umtausch. Danach verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit; bei einer Verkehrskontrolle kann ein Verwarngeld verhängt werden.
Sonderegelung: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt:
- ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass),
- ein biometrisches Passfoto in Papierform,
- der aktuelle Führerschein.
Der Führerschein kann nur mit vorher vereinbartem Termin umgetauscht werden. Termine können unter www.hochsauerlandkreis.de gebucht werden. Derzeit stehen noch zahlreiche freie Termine zur Verfügung. Erfahrungsgemäß kann es jedoch zum Ende der Umtauschfrist zu Engpässen kommen – daher lohnt sich eine frühzeitige Terminbuchung.