Ukrainische Fahrzeuge in Deutschland zulassen

Das Straßenverkehrsamt des Hochsauerlandkreises weist darauf hin, dass seit Dienstag, 1. Oktober, Fahrzeugemit ukrainischen Kennzeichen, die sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden, in Deutschland zuzulassen sind. Damit endete mit Beginn des Monats Oktober eine bislang geltende Ausnahmeregelung.

Somit gelten die allgemeinen Zulassungsregeln nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung uneingeschränkt. Für ein ukrainisches Fahrzeug, das seit dem Grenzübertritt länger als ein Jahr am Verkehr in Deutschland teilnimmt, muss dann eine Ummeldung auf eine deutsche Zulassung erfolgen. Die Abteilung Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse beim Hochsauerlandkreis bittet darum, für die Ummeldung einen Termin in den Zulassungsstellen Arnsberg, Meschede oder Hochsauerlandkreis zu vereinbaren. Am einfachsten geht dies online über die Seite

https://termine-strassenverkehrsamt.hochsauerlandkreis.de/Der Kreis empfiehlt, vorab eine E-Mail an kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de (Zulassungsstelle Arnsberg), kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de (Zulassungsstelle Meschede) oder zu kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de (Zulassungsstelle Brilon) zu senden, um insbesondere Rückfragen zu erforderlichen Unterlagen im Vorfeld zu klären. Eine alleinige Verwendung digitaler ukrainischer Dokumente für die Zulassung von Fahrzeugen ist nicht ausreichend.

Weitergehende Informationen finden Betroffene auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine.html. Dort steht ein umfangreicher Fragen-Antwort-Katalog auf Deutsch, Ukrainisch und Englisch zur Verfügung.

Alle anfallenden Kosten (Gutachten, Zulassungsgebühren, Ausnahmegenehmigungen etc.) sind durch die Antragsteller zu tragen.

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