Kfz-Zulassung - Zulassung auf minderjährige Personen

Die Zulassung eines Fahrzeugs auf eine minderjährige Person ist nur möglich, wenn:

  • sie für die Inanspruchnahme von finanziellen Vergünstigungen (z. B. Steuerbefreiung für schwerbehinderte Personen im Sinne von § 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz) notwendig ist

    oder

  • die minderjährige Person im Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse ist (z.B. Führerschein der Klasse A1 für die Zulassung eines Leichtkraftrades).

Die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen müssen der Zulassung zustimmen.

  • Es werden die Gebühren für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs erhoben.

Neben den für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs erforderlichen Unterlagen wird benötigt:

  • Personalausweis, Reisepass des neuen minderjährigen Halters
  • Nachweis der Voraussetzungen (durch Schwerbehindertenausweis oder Führerschein)
  • Schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Personalausweise, Bestallungsurkunde oder Sorgerechtserklärung

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