Kfz-Zulassung - Zulassung auf minderjährige Personen

Die Zulassung eines Fahrzeugs auf eine minderjährige Person ist nur möglich, wenn:

  • sie für die Inanspruchnahme von finanziellen Vergünstigungen (z. B. Steuerbefreiung für schwerbehinderte Personen im Sinne von § 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz) notwendig ist

    oder

  • die minderjährige Person im Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse ist (z.B. Führerschein der Klasse A1 für die Zulassung eines Leichtkraftrades).

Die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen müssen der Zulassung zustimmen.

  • Es werden die Gebühren für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs erhoben.

Neben den für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs erforderlichen Unterlagen wird benötigt:

  • Personalausweis, Reisepass des neuen minderjährigen Halters
  • Nachweis der Voraussetzungen (durch Schwerbehindertenausweis oder Führerschein)
  • Schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Personalausweise, Bestallungsurkunde oder Sorgerechtserklärung

Hinweis:

  • Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.

Kontakt

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Online Terminvergabe

Sonderregelung für Fahrzeughändler / Zulassungsdienste und Firmen mit mehr als 3 Zulassungen / Änderungen: Antragsannahme ohne Termin.

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Öffnungszeiten
Tag
Montag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Online Terminvergabe

Sonderregelung für Fahrzeughändler / Zulassungsdienste und Firmen mit mehr als 3 Zulassungen / Änderungen: Antragsannahme ohne Termin.

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede

Öffnungszeiten
Tag
Montag: Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Samstag: Nur mit Termin von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr

Online Terminvergabe

Sonderregelung für Fahrzeughändler / Zulassungsdienste und Firmen mit mehr als 3 Zulassungen / Änderungen: Antragsannahme ohne Termin.