Kfz-Zulassung - Wechselkennzeichen

Wechselkennzeichen können zwei Fahrzeugen derselben Fahrzeugklasse (z.B. Pkw-Pkw, Pkw-Wohnmobil, Krad-Trike) zugeteilt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ergänzung des Saisonkennzeichens, da das Wechselkennzeichen eine flexiblere Fahrzeugnutzung bietet.

Für die beiden mit Wechselkennzeichen zuzulassenden Fahrzeuge werden Erkenungsnummern zugeteilt, die sich nur in der letzten Ziffer unterscheiden, z.B. HSK-A 103 und HSK-A 105. Die Fahrzeuge besitzen somit jeweils ihr eigenes Kennzeichen, wobei lediglich an nur einem Fahrzeug das Kennzeichen geführt werden darf.

Detailfragen können Sie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstellen in Arnsberg, Brilon und Meschede richten.

  • Es werden die Gebühren für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs erhoben sowie zusätzlich 12,00 € für die Zuteilung der Wechselkennzeichen.

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.

Die für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs üblichen Unterlagen.

Kontakt

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede