- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Anschrift
- 001 Eichholzstraße 9 59821 Arnsberg
- Anschrift
- 001 Am Rothaarsteig 1 59929 Brilon
KFZ Zulassungsstelle Meschede
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941050
- Fax
- 0291 94-26164
- kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
KFZ Zulassungsstelle Meschede
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941050
- Fax
- 0291 94-26164
- kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de
Kfz-Zulassung - Veräußerung eines zugelassenen Fahrzeugs
Bei der Veräußerung eines zugelassenen Fahrzeugs ist zu beachten, dass nach § 15 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) der bisherige Halter oder Eigentümer die Veräußerung unverzüglich der Kfz-Zulassungsstelle mitzuteilen hat.
Die Veräußerungsmitteilung muss folgende Angaben enthalten:
Kennzeichen des Fahrzeugs
Name und Vorname sowie die vollständige Anschrift des Erwerbers
Bestätigung des Erwerbers, dass die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) übergeben wurde.
Beim Fahrzeugverkauf kommt es vor, dass der Erwerber seiner Pflicht zur Außerbetriebsetzung bzw. Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt. Die Unterlassung der vorgeschriebenen Meldepflicht kann durch Geldbußen geahndet werden und weitere Nachteile (u.a. Pflicht zur weiteren Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsprämie sowie die kostenpflichtige Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs) zur Folge haben.
Kontrollieren Sie die Angaben des Erwerbers anhand seines Personalausweises oder Passes im Original und fügen Sie die Empfangsbestätigung des Erwerbers Ihrer Mitteilung über die Veräußerung bei. Wenn ein Käufer keine Ausweisdokumente vorlegen kann, ist Vorsicht geboten.
Empfehlung:
Lassen Sie das Fahrzeug vor der Übergabe an den Erwerber unter Vorlage der Fahrzeugpapiere und der Kennzeichenschilder bei einer Zulassungsstelle des Hochsauerlandkreises oder jederzeit online über i-Kfz außer Betrieb setzen. Mit der Außerbetriebsetzung endet für Sie die Pflicht zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie.
Die Übersendung der Veräußerungsmitteilung ist gebührenfrei.
Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllte Veräußerungsmitteilung (bei handschriftlichen Eintragungen bitte deutlich schreiben!)
per E-Mail an:
halterpflichten@hochsauerlandkreis.de
oder per Post an:
| Hochsauerlandkreis |
| Straßenverkehrsamt |
| Steinstraße 27 |
| 59872 Meschede |
-
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug- Zulassungen und -Abmeldungen beantragen, ohne Ihre Kfz-Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen. Zur Nutzung der Zulassung benötigen Sie u.a. die Online-Ausweisfunktion Ihres neuen Personalausweises.
Kontakt
Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872
Meschede