Kfz-Zulassung - Tempo 100 bei Fahrzeugkombinationen

Nach der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen die Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhänger sowie für andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger 100 km/h, wenn u.a. die folgenden Kriterien eingehalten werden:

  • das Zugfahrzeug ist mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABV) ausgestattet

  • die Reifen des Anhängers sind zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre und für mindestens 120 km/h zugelassen (= Geschwindigkeitskategorie L)

  • ein Sachverständiger oder Prüfingenieur bestätigt, dass alle Voraussetzungen im Sinne der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vorliegen und

  • die Kfz-Zulassungsstelle bescheinigt mit einem Eintrag in die Fahrzeugpapiere die Zulässigkeit.

Weitere, detaillierte Informationen erhalten Sie bei den Fahrzeugherstellern und den Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra).

Käufer von Neufahrzeugen können die Tempo-100-Plakette direkt bei Zulassung des Fahrzeugs in der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Abhängig von der Art der Erteilung der Betriebserlaubnis muss der entsprechende Hinweis entweder im Datensatz des Kraftfahrt-Bundesamtes (Feld 22 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) oder im amtlichen Muster der Datenbestätigung des Herstellers enthalten sein. Allgemeine Bestätigungen des Fahrzeugherstellers (Zusatzinformationen zum Fahrzeug) können ebenfalls anerkannt werden.

  • 12,00 € Änderung der Fahrzeugpapiere

    Für die eventuell erforderliche Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind weitere Gebühren in Höhe von mindestens 3,30 € zu entrichten.

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Tempo-100-Plakette für den Anhänger, die Sie bei den örtlichen Schilderprägern erwerben können, nicht enthalten.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. die Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • ggf. Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs (z.B. Dekra, TÜV, GTÜ), dass alle Kriterien eingehalten werden.
  • Tempo-100-Plakette für den Anhänger, Durchmesser 200 mm

Kontakt

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