Kfz-Zulassung - Saisonkennzeichen

Auf Antrag des Halters kann einem Fahrzeug ein befristetes Kennzeichen (Saisonkennzeichen) zugeteilt werden, das jedes Jahr in dem zugeteilten Zeitraum verwendet werden darf. Der Betriebszeitraum wird immer auf volle Monate bemessen; er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen. Der Betriebszeitraum wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) in Klammern hinter dem Kennzeichen und auch auf dem Kennzeichenschild vermerkt.

Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens ist insbesondere für Besitzer von Krädern, Wohnmobilen, Wohnwagen und Cabrios von Bedeutung, da diese Fahrzeuge oft nur wenige Monate im Jahr am Straßenverkehr teilnehmen. Das Saisonkennzeichen erspart dem Halter die ansonsten erforderliche jährliche Ab- und Anmeldung des Fahrzeugs und die damit verbundenen Wege und Kosten.

Ein Saisonkennzeichen darf grundsätzlich aus höchstens sieben Stellen (Buchstaben und Ziffern) bestehen. Aus diesem Grund sind im Hochsauerlandkreis die Zuteilung folgender Kennzeichen als Saisonkennzeichen nicht möglich:

1 Buchstabe und 4 Zahlenz.B. HSK-A1000
2 Buchstaben und 3 Zahlenz.B. HSK-AA100

Eine Ausnahme besteht lediglich bei den verkleinerten Kennzeichen der Größe 255mm x 130mm, die u.a. Leichtkräfträdern zugeteilt werden können, und den Kraftradkennzeichen.

Hinweis:

Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraums in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden. Das Führen eines Fahrzeuges außerhalb des Betriebszeitraums stellt eine Ordnungswidrigkeit (ggf. auch einen Straftatbestand) dar.

Neben den für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs erforderlichen Unterlagen benötigen Sie die 7-stellige Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung, die auch die Zuteilung von Saisonkennzeichen erlaubt; bei zugelassenen Fahrzeugen auch die bisherigen Kennzeichenschilder.

Hinweis:

  • Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.

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