Kfz-Zulassung - Neusiegelung von Kennzeichenschildern

Sobald Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich geworden sind oder Plaketten sich gelöst haben, müssen diese erneuert werden und bei der zuständigen Zulassungsstelle unverzüglich zur Neusiegelung vorgelegt werden.

Bei Verlust, Diebstahl oder einer stärkeren Beschädigung der Landessiegel eines Kennzeichens kann eine Neusiegelung nicht mehr erfolgen. Das Fahrzeug muss auf ein anderes amtliches Kennzeichen umgekennzeichnet werden.

5,00 €nur das vordere Kennzeichenschild
5,50 €nur das hintere Kennzeichenschild
6,70 €vordere und hintere Kennzeichenschild

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Fahrzeughalters
  • gültige Hauptuntersuchung (bitte Untersuchungsbericht vorlegen)
  • sämtlich zugeteilte Kennzeichenschilder 
  • neues Kennzeichenschild bzw. neue Kennzeichenschilder

Hinweis:

  • Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.

Für die Dienstleistung Neusiegelung von Kennzeichenschildern ist eine Terminvereinbarung nicht zwingend erforderlich. 

Sie können hierfür auch vor Ort während der Öffnungszeiten am Anmeldeterminal eine Wartemarke ziehen.

Kontakt

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede