Kfz-Zulassung - Kurzzeitkennzeichen

Sie benötigen ein Kurzzeitkennzeichen, um mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug eine

  • Probefahrt 

    Die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs

  • Überführungsfahrt

    Die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort, auch zur Durchführung von Um- und Aufbauten.

durchführen zu können.

Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich.

Kurzzeitkennzeichen werden bei Bedarf zugeteilt, wenn

  • das Fahrzeug der Kfz-Zulassungsstelle bekannt ist (bitte Fahrzeugpapiere vorlegen) 

    und

  • eine gültige Hauptuntersuchung/ggf. Sicherheitsprüfung nachgewiesen wird.

Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind mit folgenden Beschränkungen möglich:

  • bis zu einer Untersuchungsstelle innerhalb des Gebietes der Kfz-Zulassungsstelle, die das Kennzeichen ausgestellt hat, und die Rückfahrt.

  • zur Beseitigung von bei der Prüfung/Untersuchung festgestellten Mängeln darf eine geeignete Einrichtung (Werkstatt) im Gebiet der Kfz-Zulassungsstelle, die das Kennzeichen ausgestellt hat, oder in einem angrenzenden Bezirk angefahren werden. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

Zuständigkeit:

Der Antrag kann bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle oder bei der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gestellt werden.

  • 13,70 €

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
  • Fahrzeugpapiere (Original oder Kopie)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/ggf. Sicherheitsprüfung
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und ggf. der/des Bevollmächtigten

Bei Vertretung durch einen Dritten (z.B. Familienangehörige, Autohäuser)

  • Schriftliche Vollmacht (formlos oder über den Zulassungsantrag)
  • Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten

Bei Zulassung auf eine juristische Person:

  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.Ä

Kontakt

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Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede