Kfz-Zulassung - Historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen)

Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient, ein Oldtimerkennzeichen (sog. H-Kennzeichen) zugeteilt.

Weitere Voraussetzung ist die Vorlage eines besonderen Oldtimergutachtens nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers.

Oldtimerkennzeichen unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer. Die Steuersätze betragen jährlich:

für Krafträder46,02 €
für die anderen Fahrzeugarten191,73 €

Bei Wunschkennzeichen/bestehenden Kennzeichen sind folgende Einschränkungen zu beachten:

  • Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) dürfen grundsätzlich aus höchstens sieben Stellen (z.B. HSK-A 100) bestehen. 

  • H-Kennzeichen die als Saisonkennzeichen zugeteilt werden, dürfen grundsätzlich aus höchstens sechs Stellen (z.B. HSK-A 10) bestehen.

    Die Buchstaben H und E am Ende des Kennzeichens sind bei der Kennzeichensuche nicht zu berücksichtigen.

  • 31,80 €

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.

Neben den für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs erforderlichen Unterlagen wird benötigt:

  • Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs
  • neue elektronische Versicherungsbestätigung Ihres Kfz-Haftpflichtversicherers.

Hinweis:

  • Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.

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