Kfz-Zulassung - Finanzierte Fahrzeuge / Leasingfahrzeuge

Zur Sicherung des Eigentums oder anderer Rechte am Fahrzeug ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) grundsätzlich bei jeder Befassung mit dem Fahrzeug der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen.

Ausnahmen bestehen u.a. bei einigen technischen Änderungen und der Änderung der Anschrift innerhalb des Hochsauerlandkreises. Auch zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs sowie zur Wiederzulassung ohne Halterwechsel (und ohne Änderung des Kennzeichens/der Kennzeichenart) muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden.

Haben Sie das Fahrzeug finanziert oder geleast und ist die Zulassungsbescheinigung hinterlegt, müssen Sie sie rechtzeitig beim Sicherungsgeber anfordern. In der Regel wird die Zulassungsbescheinigung per Post an eine Zulassungsstelle des Hochsauerlandkreises Ihrer Wahl gesandt.

HochsauerlandkreisHochsauerlandkreisHochsauerlandkreis
StraßenverkehrsamtStraßenverkehrsamtStraßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle ArnsbergKfz-Zulassungsstelle BrilonKfz-Zulassungsstelle Meschede
Eichholzstraße 9Am Rothaarsteig 1Steinstraße 27
59821 Arnsberg59929 Brilon59872 Meschede

Hinweis:

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Bearbeitungs- und Postlaufzeiten und fragen Sie vor dem Aufsuchen der entsprechenden Kfz-Zulassungsstelle nach, ob die Zulassungsbescheinigung bereits eingetroffen ist.

  • 15,30 € für die Verwahrung und Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    Daneben fallen die üblichen Gebühren für die Zulassung, Umschreibung usw. eines Fahrzeugs an.

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.

Kontakt

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede