Kfz-Zulassung - Fahrzeugdiebstahl

Den Diebstahl Ihres Fahrzeugs sollten Sie umgehend auch der für Sie zuständigen Kfz-Zulassungsstelle melden und das Fahrzeug unter Vorlage der noch vorhandenen Fahrzeugpapiere außer Betrieb setzen lassen. Eine Abrechnung der Kfz-Steuern und ggf. der Versicherungsprämie ist vorher nicht möglich.

Bei Fahrzeugdiebstählen im Ausland muss nach der Rückkehr unbedingt eine zusätzliche Anzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle erfolgen. Nur so kann die Fahndung nach dem Fahrzeug und den Kennzeichenschildern sichergestellt werden.

  • 17,40 € für die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs 

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - ggf. ist eine Verlusterklärung vorzulegen
  • eine Ausfertigung der Strafanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle (ggf. ist das Aktenzeichen anzugeben)
  • Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Halters

Hinweis:

  • Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.

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