- Anschrift
- 001Steinstraße 2759872Meschede
- Anschrift
- 001Eichholzstraße 959821Arnsberg
- Anschrift
- 001Am Rothaarsteig 159929Brilon
KFZ Zulassungsstelle Arnsberg
keine Angabe
- Anschrift
- 001Eichholzstraße 959821Arnsberg
- Telefon
- 02931-944050
- kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de
KFZ Zulassungsstelle Brilon
keine Angabe
- Anschrift
- 001Am Rothaarsteig 159929Brilon
- Telefon
- 02961-943050
- kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de
KFZ Zulassungsstelle Meschede
keine Angabe
- Anschrift
- 001Steinstraße 2759872Meschede
- Telefon
- 0291-941050
- Fax
- 0291 94-26164
- kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de
- Anschrift
- 001Eichholzstraße 959821Arnsberg
KFZ Zulassungsstelle Arnsberg
keine Angabe
- Anschrift
- 001Eichholzstraße 959821Arnsberg
- Telefon
- 02931-944050
- kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de
- Anschrift
- 001Am Rothaarsteig 159929Brilon
KFZ Zulassungsstelle Brilon
keine Angabe
- Anschrift
- 001Am Rothaarsteig 159929Brilon
- Telefon
- 02961-943050
- kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de
- Anschrift
- 001Steinstraße 2759872Meschede
KFZ Zulassungsstelle Meschede
keine Angabe
- Anschrift
- 001Steinstraße 2759872Meschede
- Telefon
- 0291-941050
- Fax
- 0291 94-26164
- kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de
Kfz-Zulassung - Fahrzeugdiebstahl
Den Diebstahl Ihres Fahrzeugs sollten Sie umgehend auch der für Sie zuständigen Kfz-Zulassungsstelle melden und das Fahrzeug unter Vorlage der noch vorhandenen Fahrzeugpapiere außer Betrieb setzen lassen. Eine Abrechnung der Kfz-Steuern und ggf. der Versicherungsprämie ist vorher nicht möglich.
Bei Fahrzeugdiebstählen im Ausland muss nach der Rückkehr unbedingt eine zusätzliche Anzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle erfolgen. Nur so kann die Fahndung nach dem Fahrzeug und den Kennzeichenschildern sichergestellt werden.
- 17,40 € für die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs
Hinweise:
- Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
- Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - ggf. ist eine Verlusterklärung vorzulegen
- eine Ausfertigung der Strafanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle (ggf. ist das Aktenzeichen anzugeben)
- Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Halters
Hinweis:
- Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Kontakt
Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821
Arnsberg
Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929
Brilon
Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872
Meschede
