Beratung gewerbliche Angelegenheiten

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises ist zur Information und Betratung über Möglichkeiten der Vermeidung und der Verwertung von Abfällen verpflichtet. Sie berät in gewerblichen Abfallangelegenheiten.

keine Kosten

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Gewerbeabfallverordnung

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59872 Meschede

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