Anzeige zum Wechsel des Einsatzortes einer mobilen Aufbereitungsanlage

Betreiber mobiler Aufbereitungsanlagen haben bei jeder neuen Baumaßnahme unverzüglich den neuen Standort der zuständigen Behörde mitzuteilen.

keine Gebühren

§ 5 Abs. 6 ErsatzbaustoffV

mobil, Aufbereitungsanlage, Wechsel, Einsatzort, Entsorgung, Anlage

Kontakt

Sachbearbeiterin Technik

Kreishaus Meschede
Raum: 610
Steinstraße 27
59872 Meschede

Sachbearbeiter Technik

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