Untersuchung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

In dem Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs fließen zwei verschiedene Gutachten  

  • das sonderpädagogische Gutachten der Schule und
  • das medizinische Gutachten durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

zur Entscheidungsfindung ein.

Im Rahmen der kinderärztlichen Untersuchung werden durch das Gesundheitsamt die medizinischen Aspekte begutachtet, welche eine spezielle Förderung des Kindes erforderlich machen (z.B. schwere Seh- oder Hörstörungen). Sie hat zum Ziel, das betroffene Kind der aus medizinischer Sicht optimalen Schulform zuzuführen.

Mitzubringen sind:

  • Anamnesebogen
  • Impfpass
  • Vorsorgehefte
  • Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)
  • Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)
Förderbedarf, schulärztliche Untersuchung, AO-SF, sonderpädagogische Förderung

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