Umlegung

Umlegung nach den §§ 45 bis 84 BauGB

Ein Umlegungsverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Nicht jedes Grundstück ist nach Lage, Form und Größe von vornherein als Baugrundstück geeignet. Beispielsweise ist bei einer bisher landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Nutzung ein anderer Grundstückszuschnitt vorhanden, als er für künftiges Bauland erforderlich ist. Zur Schaffung von Bauland müssen daher in solchen Fällen zunächst einmal die Grundstücksgrenzen verändert werden. In diesem Sinne dient die Umlegung der Neuordnung von Grundstücksverhältnissen und damit der Schaffung baureifer Grundstücke mit den dazugehörigen Straßen- und Grünflächen.

Die Umlegung ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung und ergänzt die gemeindliche Planungshoheit. In Nordrhein- Westfalen haben kreisangehörige Städte und Gemeinden zur Durchführung einer Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen.

Zur Aufgabenerledigung bedienen sich die Umlegungsausschüsse einer Geschäftsstelle. Auf Wunsch der Gemeinden hat der Hochsauerlandkreis die Pflicht die Geschäftsstelle einzurichten. Derzeit wird die Geschäftsstelle für die jeweiligen Umlegungsausschüsse in den Städten Brilon, Marsberg, Meschede Olsberg, Schmallenberg, Sundern und Winterberg sowie in den Gemeinden Bestwig und Eslohe vom Hochsauerlandkreis betrieben. Die Geschäftsstelle ist zentral beim Fachdienst Liegenschaftskataster und Vermessung eingerichtet.

Kontakt

stv. Sachgebietsleiter

Kreishaus Brilon
Raum: 620
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon