Teilungsvermessung (Zerlegungsvermessung)

Bei einer Teilungsvermessung wird ein bestehendes Flurstück durch örtliche Vermessung in zwei oder mehrere neue Flurstücke zerlegt. Durch die Festlegung der Lage der neuen Grenze, der Abmarkung mit Grenzzeichen und der Anerkennung durch die Beteiligten in einer Grenzniederschrift wird die neue Grenze festgestellt.

Bebaute Grundstücke erfordern eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde nach § 7 der Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018) um eine Entstehung von baurechtswidrigen Zuständen zu vermeiden.

Die Vermessungsergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen (z. B. neue Flurstücksnummern, Flächenberechnungen) und dem Grundbuchamt mitgeteilt.

Die Teilungsvermessung ist Voraussetzung, damit ein Grundstück im Sinne der Grundbuchordnung im Grundbuch geteilt werden kann, um z.B. einen Teil des ehemaligen Grundstücks verkaufen zu können.

Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und der amtlichen Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen.

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Kreishaus Brilon
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