Beratung bei Altlasten und Altablagerungen

Überall dort, wo die aufstrebende Industrie Standorte vor allem nach dem zweiten Weltkrieg genutzt hat, sind häufig Reste der eingesetzten Stoffe geblieben. Oft handelt es sich um schädliche Chemikalien, Schwermetalle, Öle oder Lösungsmittel, von denen Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen können. Hier spricht man von Altstandorten.

Aber auch von großen Abfallansammlungen wie alten Deponien, Geländeauffüllungen oder -verfüllungen können die gleichen Gefahren ausgehen. Diese werden als Altablagerungen bezeichnet.

Im Hochsauerlandkreis befasst sich die Untere Bodenschutzbehörde seit mehreren Jahrzehnten, basierend auf dem BBodSchG, mit der Erfassung, Bewertung und Bearbeitung von Altstandorten und Altablagerungen.

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