Hochsauerlandkreis/Brilon. Der für den 3. Februar 2021 angesetzte Erörterungstermin im Rahmen des Antragsverfahrens auf Erteilung von vier Genehmigungen gem. § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA 01-WEA 04) der Firma Windkraft-Wicheln-Wennigloh GmbH & Co. KG. v.d. VL Erneuerbare Energien Verwaltungs-GmbH, v.d. GF Hubertus Vollmer-Lentmann mit Sitz in 59846 Sundern, wird auf unbestimmte Zeit verschoben (§ 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG)).
Sobald ein Ersatztermin für die Erörterung festgelegt wird, erfolgt eine erneute Bekanntmachung gemäß den verfahrensrechtlichen Vorgaben.
Die Öffentlichen Bekanntmachungen gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) können auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff eingesehen werden.