WTG-Aufsicht

WTG-Aufsicht (ehemals Heimaufsicht)

Die WTG-Aufsicht ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG).

Das WTG und die Durchführungsverordnung zum WTG (WTG DVO) regeln die ordnungsrechtlichen Anforderungen an den Betrieb von Betreuungseinrichtungen.

Hierzu zählen:

  • Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe)
  • Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen (selbstverantwortete und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften)
  • Angebote des Servicewohnens (z. B. Betreutes Wohnen)
  • Ambulante Dienste
  • Gasteinrichtungen (Hospize, Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen)
  • Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen.

Eine Übersicht der Einrichtungen und Dienste im Hochsauerlandkreis finden Sie hier (Link zu Einrichtungen u. Dienste im HSK, Stand 31.01.2023).

Aufgaben

Aufgabe der WTG-Aufsicht ist es, die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von älteren oder pflegebedürftigen Menschen und volljährigen Menschen mit Behinderung, die Wohn- und Betreuungsangebote nutzen, zu schützen. Dabei geht es vor allem um die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Sicherstellung einer angemessenen Qualität der Pflege und der sozialen Betreuung. Dies geschieht durch regelmäßige unangemeldete Regelprüfungen. Auch anlassbezogene Prüfungen sind möglich. Folgende Bereiche werden einer Überprüfung unterzogen:

  • Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung

  • Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Kundeninformation, Beratung und Nutzerrechte.

  • Personelle Ausstattung

  • Pflegerische und soziale Betreuung

  • Qualitätsmanagement

  • Wohnqualität

Tätigkeitsbericht

Die Arbeit der WTG-Aufsicht wird alle zwei Jahre in einem Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Dieser enthält Angaben zu den Wohn- und Betreuungsangeboten, Beratungs- und Prüfungstätigkeiten sowie zur personellen Ausstattung und der zukünftigen Ausrichtung der WTG-Aufsicht. Der aktuelle Bericht  umfasst die Jahre 2023 und 2024.

 

Anregungen und Beschwerden

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Beratung der Nutzerinnen und Nutzer sowie deren Angehörigen über ihre Rechte und Pflichten. Die Mitarbeitenden der WTG-Aufsicht sind somit auch Ansprechpartner für Fragen und Beschwerden, die sich nicht im Kontakt mit den Beschäftigten der Einrichtung lösen lassen. In erster Linie versteht das Team der WTG-Aufsicht sich dabei als Partner aller Beteiligten und versucht, im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten, Probleme im gemeinsamen Dialog zu lösen. Unter „Online‑Dienste und Formulare“ finden Sie ein Formular zur Kontaktaufnahme mit der WTG‑Aufsicht, um Beschwerden, Anzeigen und weitere Angelegenheiten zu melden.

Ombudsperson

Im Wohn- und Teilhabegesetz ist vorgesehen, dass die Kreise und kreisfreien Städte Ombudspersonen vorhalten. Zu ihren Aufgaben gehören auf Anfrage die Vermittlung zwischen Nutzenden sowie deren Angehörigen und Leistungsanbietenden bei Streitigkeiten.

Es entstehen keine Kosten, wenn man sich an die Ombudspersonen wendet.

Ferdi Lenze
Wehrstapel
Unter der Helle 2
59872 Meschede
Tel. 0291 50708
mobil. 0175 3789645
e-mail: ferdi.lenze@t-online.de

Heimaufsicht WTG-Behörde Pflegeeinrichtung Pflegeheim Altenheim

Kontakt

Sachbearbeiter Verwaltung

Kreishaus Brilon
Raum: 623
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

stv. Sachgebietsleiterin

Kreishaus Brilon
Raum: 623
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Kreishaus Brilon
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Am Rothaarsteig 1
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Sachbearbeiterin Verwaltung

Kreishaus Brilon
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Kreishaus Brilon
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Kreishaus Brilon
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Sachbearbeiterin Verwaltung

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Kreishaus Arnsberg2
Raum: 625
Eichholzstraße 11
59821 Arnsberg