- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
Dominik
Pfeiffer
Sachbearbeiter Technik
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941607
- Fax
- 0291-9426137
- Dominik.Pfeiffer@hochsauerlandkreis.de
Andreas
Zdrenka
Sachbearbeiter Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941635
- Fax
- 0291-9426137
- Andreas.Zdrenka@hochsauerlandkreis.de
Wasser - Geothermie / Erdwärmenutzung
Wenn Sie Ihr Gebäude mit Erdwärme beheizen möchten, ist hierfür in vielen Fällen eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Anzeige erforderlich. Die Untere Wasserbehörde prüft Ihr Vorhaben insbesondere im Hinblick auf den Schutz des Grundwassers und entscheidet über die Zulässigkeit der Anlage.
Die Nutzung von Erdwärme (Geothermie) stellt eine umweltfreundliche und klimafreundliche Möglichkeit der Wärmegewinnung dar. In der Regel handelt es sich um sogenannte oberflächennahe Geothermieanlagen, bei denen mittels Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder Grundwasserwärmepumpen dem Boden Wärme entzogen wird.
Je nach Ausführung unterscheidet man insbesondere:
- geschlossene Systeme (z. B. Erdwärmesonden oder Flächenkollektoren)
- offene Systeme (Grundwasserentnahme mit Wiedereinleitung)
Da bei diesen Anlagen regelmäßig in den Boden eingegriffen oder das Grundwasser genutzt wird, sind wasserrechtliche Vorschriften zu beachten. Ziel ist es, das Grundwasser als bedeutende Ressource dauerhaft zu schützen.
Die Untere Wasserbehörde prüft insbesondere:
- Lage des Grundstücks (z. B. Wasserschutzgebiet)
- Tiefe und Ausführung der Bohrung
- eingesetzte Wärmeträgerflüssigkeit
- Abstand zu Nachbaranlagen
- Schutz des Grundwassers während und nach der Bauphase
Je nach Art der Anlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich oder eine Anzeige ausreichend. Erst nach behördlicher Zustimmung darf mit den Arbeiten begonnen werden.
Die Gebühren richten sich nach der
Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) in Verbindung mit der entsprechenden Tarifstelle.
Die konkrete Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und der Art der Anlage.
- Antragsformular bzw. Anzeigeformular
- Lageplan des Grundstücks
- Technische Beschreibung der Anlage
- Angaben zur Bohrtiefe
- Bohrprofil (nach Durchführung)
- Angaben zur Wärmeträgerflüssigkeit
- ggf. hydrogeologisches Gutachten
- Fachunternehmernachweis des Bohrunternehmens
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 3 Monate, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der hydrogeologischen Situation vor Ort.
- §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- § 46 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Kontakt
Kreishaus Meschede
Raum: 658
Steinstraße 27
59872
Meschede
Kreishaus Meschede
Raum: 664
Steinstraße 27
59872
Meschede