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Matthias
Becker
Sachbearbeiter Verwaltung
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- 0291-941157
- Matthias.Becker@hochsauerlandkreis.de
Todesbescheinigungen
Verstirbt eine Person im Hochsauerlandkreis wird eine sogenannte Todesbescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für die Registrierung des Todesfalls sowie die Durchführung der Beerdigung und muss dem Standesamt vorgelegt werden. Das Standesamt gibt sie anschließend an das Gesundheitsamt weiter.
Das Gesundheitsamt kontrolliert die ordnungsgemäße Ausstellung der Todesbescheinigungen und bewahrt sie für 10 Jahre auf. Von jeder Todesbescheinigung geht eine Abschrift an das Statistische Landesamt, damit dort eine Todesursachenstatistik erstellt werden kann.
Bei einer Überführung einer Leiche ins Ausland muss vorher eine zweite Leichenschau durchgeführt werden.
Kontakt
Kreishaus Meschede
Raum: 216
Steinstraße 27
59872
Meschede
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