- Anschrift
 - 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
 
Matthias
Becker
Sachbearbeiter Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
 - 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
 
- Telefon
 - 0291-941157
 
- Matthias.Becker@hochsauerlandkreis.de
 
Todesbescheinigungen
Verstirbt eine Person im Hochsauerlandkreis wird eine sogenannte Todesbescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für die Registrierung des Todesfalls sowie die Durchführung der Beerdigung und muss dem Standesamt vorgelegt werden. Das Standesamt gibt sie anschließend an das Gesundheitsamt weiter.
Das Gesundheitsamt kontrolliert die ordnungsgemäße Ausstellung der Todesbescheinigungen und bewahrt sie für 10 Jahre auf. Von jeder Todesbescheinigung geht eine Abschrift an das Statistische Landesamt, damit dort eine Todesursachenstatistik erstellt werden kann.
Bei einer Überführung einer Leiche ins Ausland muss vorher eine zweite Leichenschau durchgeführt werden.
Kontakt
        
            Kreishaus Meschede
        
        
            
                
Raum: 216
            
        
        
            
Steinstraße 27
        
        
            
59872
        
        
             Meschede