Prüfungswesen Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin

Mit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) zum 1. Januar 2014 hat der Bundesgesetzgeber mit dem Notfallsanitäter ein neues Berufsbild geschaffen, das den bisherigen Rettungsassistenten perspektivisch als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst abgelöst hat. 


Ersatzdokumente

Bei Verlust des Prüfungszeugnisses oder der Erlaubnisurkunde kann beim Hochsauerlandkreis schriftlich ein Ersatzdokument beantragt werden. 

Dem formlosen Antrag müssen folgende Daten beigefügt werden:

  • Ort und Jahr der Prüfung
  • Ihr Geburtsdatum ggfs. Geburtsname
  • Ihre Postadresse
Notfallsanitäterin, Notfallsanitäter

Kontakt

stv. Sachgebietsleiter

Kreishaus Meschede
Raum: 201
Steinstraße 27
59872 Meschede