Mitbenutzung von Straßengrundstücken/Sondernutzung

Sobald eine Straße über ihren normalen Bestimmungszweck hinaus genutzt werden soll, stellt dies eine erlaubnispflichtige Mitbenutzung/ Sondernutzung dar.

Soll z.B. außerhalb von Ortsdurchfahrten eine neue Zufahrt an die Vorfahrtsstraße angelegt werden oder eine bestehende Zufahrt baulich verändert werden, so gilt dies als Sondernutzung und muss vor der Bauausführung genehmigt werden.
 

Weitere Beispiele für erlaubnispflichtige Mitbenutzungen/ Sondernutzungen sind:

  • Verlegung von Leitungen

  • Lagerung von Materialien jeglicher Art im Straßenbereich

  • Aufstellen von Werbeschildern bzw. nichtamtlichen Hinweiszeichen

  • Aufstellen von Gerüsten und/ oder Bauzäunen etc.

  • Verkaufsstände, Warenauslagen

  • Straßenfeste, Märkte, Kleinkunstdarstellungen 

     

Gebühren entsprechend der Allgemeinen Gebührensatzung des Hochsauerlandkreises, Tarifstelle 9

Der Antrag auf Mitbenutzung/ Sondernutzung kann formlos auf dem Postweg oder per E-Mail eingereicht werden und sollte beinhalten:

  • Antragsteller (mit Angabe der aktuellen Adresse und Telefonnummer)

  • Beschreibung der Maßnahme mit näheren Details zu:

    • Lage/ Ort (Grundstücksbeschreibung, Adresse o.ä.)

    • Dauer (unbefristet oder befristet für einen bestimmten Zeitraum) 

    • Art und Weise (Längsverlegung und/ oder Querung, offene oder geschlossene Bauweise)

  • Lageplan mit Eintragung der Maßnahme (bei geplanten Zufahrten und/ oder Leitungen sind diese maßstabsgerecht in den Plan einzutragen)

  • ausführender Bauunternehmer (falls vorhanden)

  • bei Zufahrten sind nähere Angaben zur geplanten Art der Nutzung und voraussichtlichen Intensität und Dauer der Nutzung erforderlich (z.B. bei Baustellenzufahrten: Welche Fahrzeuge nutzen die Zufahrt wie oft und wie lange?)

Sondernutzung

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