- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
Jagdbehörde
Jagdbehörde
Montag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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keine Sprechzeiten
Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag
keine Sprechzeiten
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941366
- jagd@hochsauerlandkreis.de
Jagdschein
Der Hochsauerlandkreis ist als untere Jagdbehörde zuständig für den Vollzug des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes NRW. Dabei werden diverse Dienstleistungen angeboten wie Beratung der Pächter, Jagdgenossen und Eigenjagdbesitzer in jagd- und pachtrechtlichen Fragen, Bewirtschaftung der Jagdbezirke, Organisation und Abnahme der Jägerprüfung, Jagdscheinerteilung/-Verlängerung.
Um die Jagd auszuüben, muss man einen gültigen Jagdschein besitzen, der nach Bestehen der Jägerprüfung ausgestellt werden kann. Der Hochsauerlandkreis ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, insbesondere den Vollzug des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes NRW.
Dabei werden u.a. folgende Dienstleistungen angeboten:
- Erteilung/Verlängerung von Jagdscheinen
- Organisation und Durchführung der Jägerprüfung
- Beratung von Jagdpächter, Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzern in jagd- und pachtrechtlichen Fragen.
- Bewirtschaftung der Jagdbezirke
- Festsetzung der Abschusspläne für Rot- und Muffelwild
- Schonzeitaufhebungen
- Bestellung von Jagdaufsehern und Wildschadensschätzern
- Aufsicht über die Jagdgenossenschaften
Text
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Jägerprüfung
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-
oder Jugendjagdscheines
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oder Jugendjagdscheines
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Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines
Kontakt
Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872
Meschede
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