Jagdschein

Der Hochsauerlandkreis ist als untere Jagdbehörde zuständig für den Vollzug des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes NRW. Dabei werden diverse Dienstleistungen angeboten wie Beratung der Pächter, Jagdgenossen und Eigenjagdbesitzer in jagd- und pachtrechtlichen Fragen, Bewirtschaftung der Jagdbezirke, Organisation und Abnahme der Jägerprüfung, Jagdscheinerteilung/-Verlängerung.

Um die Jagd auszuüben, muss man einen gültigen Jagdschein besitzen, der nach Bestehen der Jägerprüfung ausgestellt werden kann. Der Hochsauerlandkreis ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, insbesondere den Vollzug des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes NRW.

Dabei werden u.a. folgende Dienstleistungen angeboten:

  • Erteilung/Verlängerung von Jagdscheinen
  • Organisation und Durchführung der Jägerprüfung
  • Beratung von Jagdpächter, Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzern in jagd- und pachtrechtlichen Fragen.
  • Bewirtschaftung der Jagdbezirke
  • Festsetzung der Abschusspläne für Rot- und Muffelwild
  • Schonzeitaufhebungen
  • Bestellung von Jagdaufsehern und Wildschadensschätzern
  • Aufsicht über die Jagdgenossenschaften

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  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bestandene Jägerprüfung

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Kontakt

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch:keine Sprechzeiten
Donnerstag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag:keine Sprechzeiten