Grünlandumbrüche

Die Genehmigungsbehörde für Grünlandumbrüche ist die Landwirtschaftskammer, solange der Antragsteller eine Agrarförderung erhält.

Für Antragsteller, die keine Agrarförderung erhalten (z.B. ökologisch arbeitende Betriebe), ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig.

Die Untere Bodenschutzbehörde wird bei Grünlandumbrüchen beteiligt. 

Kontakt

Sachbearbeiter Technik

Kreishaus Meschede
Raum: 628
Steinstraße 27
59872 Meschede