Grünlandumbrüche

Die Genehmigungsbehörde für Grünlandumbrüche ist die Landwirtschaftskammer, solange der Antragsteller eine Agrarförderung erhält.

Für Antragsteller, die keine Agrarförderung erhalten (z.B. ökologisch arbeitende Betriebe), ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig.

Die Untere Bodenschutzbehörde wird bei Grünlandumbrüchen beteiligt. 

Kontakt

Sachbearbeiter Technik

Kreishaus Meschede
Raum: 628
Steinstraße 27
59872 Meschede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Bei den Erreichbarkeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten.

Für persönliche Vorsprachen beim Fachdienst gelten folgende Öffnungszeiten:

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Freitag08:30 Uhr bis 13:00 Uhr