- Anschrift
- 001Eichholzstraße 959821Arnsberg
- Anschrift
- 001Am Rothaarsteig 159929Brilon
Andrea
Gierschewski
Sachbearbeiterin Vermessung
keine Angabe
- Anschrift
- 001Eichholzstraße 959821Arnsberg
- Telefon
- 02931-944459
- Andrea.Gierschewski@hochsauerlandkreis.de
Thomas
Koch
Sachbearbeiter Vermessung
keine Angabe
- Anschrift
- 001Am Rothaarsteig 159929Brilon
- Telefon
- 02961-943395
- Thomas.Koch@hochsauerlandkreis.de
Flurstücksverschmelzung/ Grundstücksvereinigung
Bei der Grundstücksvereinigung werden bisher einzeln liegende Grundstücke im Grundbuch rechtlich zusammengefasst. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Bei manchen Bauvorhaben ist eine Grundstücksvereinigung erforderlich, da sonst die Baugenehmigung nicht erteilt wird.
Eine Vereinigung mit gleichzeitiger Flurstückverschmelzung kann allerdings nur durchgeführt werden, wenn die zusammenzuführenden Grundstücke aneinander grenzen. Des weiteren müssen sie im Grundbuch in den Abteilungen II und III unbelastet oder gleichmäßig belastet sein.
Die Dienstleistung ist kostenfrei.
Durch die Vereinigung von Grundstücken werden im Grundbuch bisher selbständige Grundstücke rechtlich zusammengelegt.
Kontakt
Kreishaus Arnsberg
Raum: 307
Eichholzstraße 9
59821
Arnsberg
Kreishaus Brilon
Raum: 613
Am Rothaarsteig 1
59929
Brilon
