Flurstücksverschmelzung/ Grundstücksvereinigung

Bei der Grundstücksvereinigung werden bisher einzeln liegende Grundstücke im Grundbuch rechtlich zusammengefasst. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Bei manchen Bauvorhaben ist eine Grundstücksvereinigung erforderlich, da sonst die Baugenehmigung nicht erteilt wird.

Eine Vereinigung mit gleichzeitiger Flurstückverschmelzung kann allerdings nur durchgeführt werden, wenn die zusammenzuführenden Grundstücke aneinander grenzen. Des weiteren müssen sie im Grundbuch in den Abteilungen II und III unbelastet oder gleichmäßig belastet sein.

Die Dienstleistung ist kostenfrei.

  • Durch die Vereinigung von Grundstücken werden im Grundbuch bisher selbständige Grundstücke rechtlich zusammengelegt.

Kontakt

Sachbearbeiterin Vermessung

Kreishaus Arnsberg
Raum: 307
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Sachbearbeiter Vermessung

Kreishaus Brilon
Raum: 613
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59929 Brilon