Baumaßnahmen an Kreisstraßen

Für das Kreisstraßennetz sind eine dauerhafte Erhaltung der Substanz sowie kontinuierliche Investitionen in einen verkehrsgerechten Ausbau erforderlich.

Dabei gilt es, dem stetig wachsenden Kraftfahrzeugverkehr ebenso gerecht zu werden wie den steigenden Sicherheitsanforderungen von Fußgängern und Radfahrern.

Durch gezielte bauliche Maßnahmen – etwa Fahrbahneinengungen, Mittelinseln oder Querungshilfen – wird die Sicherheit im Straßenraum zusätzlich verbessert und potenzielle Gefahrenstellen werden entschärft. Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zur Stärkung der Infrastruktur sowie zur Optimierung des Verkehrsflusses geleistet.

Neben dem Ausbau des Straßennetzes investiert der Kreis regelmäßig auch in Brücken und weitere Bauwerke, wie beispielsweise Stützmauern, um deren Stabilität und Funktionsfähigkeit langfristig zu sichern.

Zur Finanzierung einzelner Straßenbauprojekte werden im Rahmen der kommunalen Straßenbauförderung Förderanträge bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Durch den Nachweis der entstandenen Kosten wird sichergestellt, dass die Fördergelder korrekt verwendet und ordnungsgemäß abgerechnet werden.

Auch der Bau von Geh-/ Radwegen nimmt einen wichtigen Stellenwert ein. Dieser wird ebenfalls durch Fördermittel unterstützt. Der Kreis tritt hierbei als Dienstleister für die Städte und Gemeinden auf und übernimmt die Planung sowie Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Die Finanzierung erfolgt durch die jeweiligen Kommunen, die die entstehenden Kosten tragen.

Kontakt

stellv. Fachdienstleitung

Kreishaus Brilon
Raum: 216
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
zuständig für Bauwerke

Kreishaus Brilon
Raum: 214
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 13:00 Uhr