Öffentliche Beteiligung: Windenergieanlage in Brilon - Alme

Hochsauerlandkreis/Brilon. Die WEA Bleiwäsche GbR hat die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage im Stadtgebiet Brilon in der Gemarkung Alme beantragt.

Die Unterlagen für den Antrag der WEA Bleiwäsche GbR liegen in der Zeit von Dienstag, 06. Juli 2021, bis Freitag, 06. August 2021, an den folgenden Stellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus:

- Stadtverwaltung Brilon, Zimmer 33, Amt Markt 1, 59929 Brilon (Tel.: 02961/794-150).
- Stadtverwaltung Bad Wünnenberg, Zimmer 02, Kirchstraße 10, 33181 Bad Wünnenberg  (Tel.: 02953/709-63).
- Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz des Hochsauerlandkreises, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon  Tel.: 02961/94-3155).

Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Weiterhin ist der Genehmigungsantrag auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff) und im UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/startseite abrufbar. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich Montag, 06. September 2021, schriftlich oder elektronisch erhoben werden.

 

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