Die Untere Naturschutzbehörde des HSK ruft zum Schutz der Igel auf

Die Untere Naturschutzbehörde hört in diesem Jahr vermehrt von Unfällen zwischen Igeln und Mährobotern. Eine nützliche Schutzmaßnahme im Herbst könnte ein kleiner Laubhaufen sein, in dessen Nähe nicht gemäht wird. Der Laubhaufen bietet nicht nur Igeln ein Zuhause, auch Insekten und viele andere Tiere lassen sich hier nieder.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gehören Igel zu den besonders geschützten Tieren und sie dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Leider stellen Mähroboter gerade in Gärten oder Parks eine Verletzungsgefahr für den Igel dar. Die hohe Sterblichkeit lässt sich zum Teil mit dem Zusammentreffen der Igel und der Mähroboter begründen.

Der Lebensraum der Igel hat sich durch das zunehmende Verschwinden von Hecken und Gehölzen und die Intensivierung der Landwirtschaft immer mehr in naturnahe Gärten und Parks verlagert und er wird immer öfter auch in Siedlungsgebieten heimisch.

 

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