Altersvorsorge
Für tariflich Beschäftigte baut sich im Hintergrund eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung/Betriebsrente auf, die zusätzlich zum gesetzlichen Rentenanspruch ausgezahlt wird. Bereits erworbene Ansprüche bei anderen Zusatzversorgungskassen können ggfls. übergeleitet werden.