Kfz-Zulassung - Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs.

Örtliche Zuständigkeit

Für Privatpersonen ist die Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Eine Zulassung auf die Nebenwohnung (zweiter Wohnsitz) eines Antragstellers ist nicht möglich.

i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Diese Dienstleistung können Sie grundsätzlich auch online beantragen.

Vor Ort:

  • 31,20 €
  • 59,40€ für zulassungsfreie Fahrzeuge mit Kennzeichenpflicht
  • 48,00 € bei Tageszulassung einschl. Gebühr für die Außerbetriebsetzung

Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 €, wenn ein Abruf der technischen Daten des Fahrzeugs beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung:

  • 17,80 €

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ggf. eine Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • wenn eine Kfz-Steuerpflicht besteht: SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

 Bei Vertretung durch einen Dritten (z.B. Familienangehörige, Autohäuser):

  • Schriftliche Vollmacht, formlos oder über den Zulassungsantrag (zusätzlich sind die Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten vorzulegen)

Bei Zulassung auf eine juristische Person:

  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.Ä.

Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:

  • Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Hinweis:

  • Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.

Kontakt

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Öffnungszeiten
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Montag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Online Terminvergabe

Sonderregelung für Fahrzeughändler / Zulassungsdienste und Firmen mit mehr als 3 Zulassungen / Änderungen: Antragsannahme ohne Termin.

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

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Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede

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Mittwoch: Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Samstag: Nur mit Termin von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr

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