Kfz-Zulassung - Verlust/Diebstahl von Kennzeichenschildern

Abhanden gekommene Kennzeichenschilder eines zugelassenen Fahrzeugs sind umgehend zur Fahndung auszuschreiben und dürfen nicht erneut zugeteilt werden.

Das Fahrzeug muss daher auf ein anderes amtliches Kennzeichen umgekennzeichnet werden.

Der Diebstahl von Kennzeichenschildern ist unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen.

  • 30,60 € Entgegennahme der Verlusterklärung und Umkennzeichnung eines Fahrzeugs

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • das eventuell noch vorhandene zweite Kennzeichenschild
  • schriftliche Verlusterklärung des eingetragenen Fahrzeughalters mit kurzer Schilderung des Sachverhalts
  • ggf. eine Ausfertigung der Strafanzeige
  • Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Fahrzeughalters
  • gültige Hauptuntersuchung (bitte Untersuchungsbericht vorlegen)

Hinweis:

  • Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.

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