- Anschrift
- 001Steinstraße 2759872Meschede
- Anschrift
- 001Eichholzstraße 959821Arnsberg
- Anschrift
- 001Am Rothaarsteig 159929Brilon
KFZ Zulassungsstelle Arnsberg
keine Angabe
- Anschrift
- 001Eichholzstraße 959821Arnsberg
- Telefon
- 02931-944050
- kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de
KFZ Zulassungsstelle Brilon
keine Angabe
- Anschrift
- 001Am Rothaarsteig 159929Brilon
- Telefon
- 02961-943050
- kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de
KFZ Zulassungsstelle Meschede
keine Angabe
- Anschrift
- 001Steinstraße 2759872Meschede
- Telefon
- 0291-941050
- Fax
- 0291 94-26164
- kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de
- Anschrift
- 001Eichholzstraße 959821Arnsberg
KFZ Zulassungsstelle Arnsberg
keine Angabe
- Anschrift
- 001Eichholzstraße 959821Arnsberg
- Telefon
- 02931-944050
- kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de
- Anschrift
- 001Am Rothaarsteig 159929Brilon
KFZ Zulassungsstelle Brilon
keine Angabe
- Anschrift
- 001Am Rothaarsteig 159929Brilon
- Telefon
- 02961-943050
- kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de
- Anschrift
- 001Steinstraße 2759872Meschede
KFZ Zulassungsstelle Meschede
keine Angabe
- Anschrift
- 001Steinstraße 2759872Meschede
- Telefon
- 0291-941050
- Fax
- 0291 94-26164
- kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de
Kfz-Zulassung - Technische Änderungen
Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Änderungen der technischen Fahrzeugbeschreibung sind der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle unter Vorlage der vorgeschriebenen Bestätigung, z.B. eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr, zu melden.
Insbesondere folgende Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden:
Änderung der Fahrzeugklasse (z.B. von Pkw in Lkw und umgekehrt)
Änderung von Hubraum und Nennleistung (kW), Kraftstoffart oder Energiequelle
Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist
Änderungen der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast
Änderungen der Abgas- und Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung erfordern.
12,60 €
Diese Gebühr erhöht sich um 3,50 €, wenn gleichzeitig eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgefertigt werden muss.
Hinweise:
- Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
- Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Änderungen nach Nummer 1 und 2)
- Abnahmebestätigung des Sachverständigen/Prüfers
- gültige Hauptuntersuchung, ggf. gültige Sicherheitsprüfung (bitte Untersuchungsbericht/ggf. Prüfbuch vorlegen)
- eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (bei Änderung der Fahrzeugklasse z.B. von Pkw in Lkw und umgekehrt)
Hinweis:
- Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Kontakt
Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821
Arnsberg
Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929
Brilon
Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872
Meschede
