Kfz-Zulassung - Technische Änderungen

Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. 

Änderungen der technischen Fahrzeugbeschreibung sind der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle unter Vorlage der vorgeschriebenen Bestätigung, z.B. eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr, zu melden.

Insbesondere folgende Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden:

  1. Änderung der Fahrzeugklasse (z.B. von Pkw in Lkw und umgekehrt)

  2. Änderung von Hubraum und Nennleistung (kW), Kraftstoffart oder Energiequelle

  3. Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit

  4. Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist

  5. Änderungen der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast

  6. Änderungen der Abgas- und Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

  7. Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung erfordern.

  • 12,60 € 

    Diese Gebühr erhöht sich um 3,50 €, wenn gleichzeitig eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgefertigt werden muss.

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Änderungen nach Nummer 1 und 2)
  • Abnahmebestätigung des Sachverständigen/Prüfers
  • gültige Hauptuntersuchung, ggf. gültige Sicherheitsprüfung (bitte Untersuchungsbericht/ggf. Prüfbuch vorlegen)
  • eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (bei Änderung der Fahrzeugklasse z.B. von Pkw in Lkw und umgekehrt)

Hinweis:

  • Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.

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