Kfz-Zulassung - Kurzzeitkennzeichen

Sie benötigen ein Kurzzeitkennzeichen, um mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug eine

  • Probefahrt 

    Die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs

  • Überführungsfahrt

    Die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort, auch zur Durchführung von Um- und Aufbauten.

durchführen zu können.

Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich.

Kurzzeitkennzeichen werden bei Bedarf zugeteilt, wenn

  • das Fahrzeug der Kfz-Zulassungsstelle bekannt ist (bitte Fahrzeugpapiere vorlegen) 

    und

  • eine gültige Hauptuntersuchung/ggf. Sicherheitsprüfung nachgewiesen wird.

Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind mit folgenden Beschränkungen möglich:

  • bis zu einer Untersuchungsstelle innerhalb des Gebietes der Kfz-Zulassungsstelle, die das Kennzeichen ausgestellt hat, und die Rückfahrt.

  • zur Beseitigung von bei der Prüfung/Untersuchung festgestellten Mängeln darf eine geeignete Einrichtung (Werkstatt) im Gebiet der Kfz-Zulassungsstelle, die das Kennzeichen ausgestellt hat, oder in einem angrenzenden Bezirk angefahren werden. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

Zuständigkeit:

Der Antrag kann bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle oder bei der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gestellt werden.

  • 13,70 €

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
  • Fahrzeugpapiere (Original oder Kopie)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/ggf. Sicherheitsprüfung
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und ggf. der/des Bevollmächtigten

Bei Vertretung durch einen Dritten (z.B. Familienangehörige, Autohäuser)

  • Schriftliche Vollmacht (formlos oder über den Zulassungsantrag)
  • Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten

Bei Zulassung auf eine juristische Person:

  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.Ä

Hinweis:

  • Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden. 

Für die Dienstleistung Kurzzeitkennzeichen ist eine Terminvereinbarung nicht zwingend erforderlich. 

Sie können hierfür auch vor Ort während der Öffnungszeiten am Anmeldeterminal eine Wartemarke ziehen.

Kontakt

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede