- Anschrift
- 001Steinstraße 2759872Meschede
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- 001Eichholzstraße 959821Arnsberg
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KFZ Zulassungsstelle Arnsberg
KFZ öffnungszeiten ohne Samstag
Montag
Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag
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Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Sonderregelung für Fahrzeughändler / Zulassungsdienste und Firmen mit mehr als 3 Zulassungen / Änderungen: Antragsannahme ohne Termin.
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- 001Eichholzstraße 959821Arnsberg
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Sonderregelung für Fahrzeughändler / Zulassungsdienste und Firmen mit mehr als 3 Zulassungen / Änderungen: Antragsannahme ohne Termin.
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- 001Am Rothaarsteig 159929Brilon
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KFZ Zulassungsstelle Meschede
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Kfz-Zulassung - Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Eine in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist auf Kosten des Halters öffentlich aufzubieten. Das Aufbietungsverfahren, das die Kfz-Zulassungsstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg einleiten muss, dauert im Regelfall 3 Wochen. Vor Ablauf dieser Frist darf keine Ersatz-Zulassungsbescheinigung ausgehändigt werden. Eine Abkürzung des Verfahrens ist nicht möglich.
Haben Sie das Fahrzeug verkauft und soll die Umschreibung in einer auswärtigen Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden, können Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Die Aufbietung und Ausfertigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung erfolgt dann durch die auswärtige Kfz-Zulassungsstelle.
- 40,70 € Abnahme der Versicherung an Eides statt und Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei einer auswärtigen Kfz-Zulassungsstelle
- 42,70 € Abgabe einer Verlusterklärung und Ausfertigung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II
- 60,60€ Abnahme der Versicherung an Eides statt und Ausfertigung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II
Hinweise:
- Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
- Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
- Verlusterklärung des eingetragenen Fahrzeughalters mit kurzer Schilderung des Sachverhalts (ggf. eine Ausfertigung der Strafanzeige)
- Versicherung an Eides Statt (wenn die Beantragung nicht durch den eingetragenen Halter erfolgt)
- ggf. eine Bestätigung eines Dritten über die Aushändigung des Fahrzeugbriefes an den Halter, falls die damalige Zulassung durch einen Bevollmächtigten (z. B. den Fahrzeughändler oder einen Verwandten) erfolgte
- Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Fahrzeughalters
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Die neue Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II muss in diese Bescheinigung übernommen werden.
Hinweis:
- Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Kontakt
Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821
Arnsberg
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|---|---|
| Montag: | Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
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Kreishaus Brilon
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59929
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