- Anschrift
- 001Steinstraße 2759872Meschede
- Anschrift
- 001Eichholzstraße 959821Arnsberg
- Anschrift
- 001Am Rothaarsteig 159929Brilon
KFZ Zulassungsstelle Arnsberg
keine Angabe
- Anschrift
- 001Eichholzstraße 959821Arnsberg
- Telefon
- 02931-944050
- kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de
KFZ Zulassungsstelle Brilon
keine Angabe
- Anschrift
- 001Am Rothaarsteig 159929Brilon
- Telefon
- 02961-943050
- kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de
KFZ Zulassungsstelle Meschede
keine Angabe
- Anschrift
- 001Steinstraße 2759872Meschede
- Telefon
- 0291-941050
- Fax
- 0291 94-26164
- kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de
- Anschrift
- 001Eichholzstraße 959821Arnsberg
KFZ Zulassungsstelle Arnsberg
keine Angabe
- Anschrift
- 001Eichholzstraße 959821Arnsberg
- Telefon
- 02931-944050
- kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de
- Anschrift
- 001Am Rothaarsteig 159929Brilon
KFZ Zulassungsstelle Brilon
keine Angabe
- Anschrift
- 001Am Rothaarsteig 159929Brilon
- Telefon
- 02961-943050
- kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de
- Anschrift
- 001Steinstraße 2759872Meschede
KFZ Zulassungsstelle Meschede
keine Angabe
- Anschrift
- 001Steinstraße 2759872Meschede
- Telefon
- 0291-941050
- Fax
- 0291 94-26164
- kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de
Kfz-Zulassung - Außerbetriebsetzung
Die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeugs beendet dessen Teilnahme am Straßenverkehr und hebt die Steuer- und Versicherungspflicht auf.
Möchten Sie das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug mit demselben Kennzeichen innerhalb einer Frist von zwölf Monaten wieder auf sich zulassen, müssen Sie das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung als Verbleibskennzeichen gegen Gebühr reservieren lassen.
i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Diese Dienstleistung können Sie grundsätzlich auch online beantragen.
Vor Ort
- 17,40 €
i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
- 3,30 €
Hinweise:
- Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
- Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschild(er)
- ggf. Verwertungsnachweis (bei Verschrottung eines Fahrzeugs)
Hinweise:
- Zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht vorgelegt werden.
- Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Für die Dienstleistung Außerbetriebsetzung ist eine Terminvereinbarung nicht zwingend erforderlich.
Sie können hierfür auch vor Ort während der Öffnungszeiten am Anmeldeterminal eine Wartemarke ziehen.
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug- Zulassungen und -Abmeldungen beantragen, ohne Ihre Kfz-Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen. Zur Nutzung der Zulassung benötigen Sie u.a. die Online-Ausweisfunktion Ihres neuen Personalausweises.
Kontakt
Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821
Arnsberg
Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929
Brilon
Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872
Meschede
