Kfz-Zulassung - Außerbetriebsetzung

Die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeugs beendet dessen Teilnahme am Straßenverkehr und hebt die Steuer- und Versicherungspflicht auf. 

Möchten Sie das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug mit demselben Kennzeichen innerhalb einer Frist von zwölf Monaten wieder auf sich zulassen, müssen Sie das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung als Verbleibskennzeichen gegen Gebühr reservieren lassen.

i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Diese Dienstleistung können Sie grundsätzlich auch online beantragen.

Vor Ort

  • 17,40 € 

i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung

  • 3,30 € 

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er)
  • ggf. Verwertungsnachweis (bei Verschrottung eines Fahrzeugs)

Hinweise:

  • Zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht vorgelegt werden.
  • Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.

Für die Dienstleistung Außerbetriebsetzung ist eine Terminvereinbarung nicht zwingend erforderlich. 

Sie können hierfür auch vor Ort während der Öffnungszeiten am Anmeldeterminal eine Wartemarke ziehen.

Kontakt

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Online Terminvergabe

Sonderregelung für Fahrzeughändler / Zulassungsdienste und Firmen mit mehr als 3 Zulassungen / Änderungen: Antragsannahme ohne Termin.

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Öffnungszeiten
Tag
Montag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Online Terminvergabe

Sonderregelung für Fahrzeughändler / Zulassungsdienste und Firmen mit mehr als 3 Zulassungen / Änderungen: Antragsannahme ohne Termin.

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede

Öffnungszeiten
Tag
Montag: Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag:Nur mit Termin von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Samstag: Nur mit Termin von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr

Online Terminvergabe

Sonderregelung für Fahrzeughändler / Zulassungsdienste und Firmen mit mehr als 3 Zulassungen / Änderungen: Antragsannahme ohne Termin.