Informationen zur Corona-Impfung im HSK

Das Impfzentrum des Hochsauerlandkreises ist ab dem 27. September 2021 geschlossen. Die Impfhotline ist jedoch weiterhin unter 0291/94-6500 erreichbar.

AKTUELLES

Die staatlichen Impfangebote werden mit der aktuellen Erlasslage zum 31.12.2022 eingestellt, an die voraussichtliche Nachfrage angepasst und berücksichtigen die Leistungsfähigkeit des Regelversorgungssystems in der Durchführung von Impfungen. Damit reagiert das Land auf die Entwicklung der pandemischen Corona-Lage. Für das Jahr 2023 wird davon ausgegangen, dass die Impfungen durch die Ärzte- und Apothekerschaft abgedeckt werden können.

Nach dem 31.12.2022 sind keine stationären Impfangebote im Auftrag des Landes NRW vorgesehen.

Die koordinierende Impfeinheit des Hochsauerlandkreises bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für das entgegengebrachte Vertrauen und wünscht alles Gute, vor allem Gesundheit!

 

Weitere Infos von Land und Bund:

Letzte Aktualisierung: 21.12.2022

Hier erfahren Sie alles rund um das Thema "Corona-Impfung" im HSK

Impf-Hotline Corona: 0291/94-6500

Sprechzeiten:
Montag-Donnerstag 8 bis 15:30 Uhr,
Freitags 8 bis 13 Uhr
 

Impf-Team kontaktieren: impfen@hochsauerlandkreis.de
 

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe veröffentlicht fortlaufend Daten und Fakten zum Ablauf der Corona-Schutzimpfung:
https://www.corona-kvwl.de/impfbericht

 

Fragen und Antworten zum Impfgeschehen im HSK

Ab dem 15. Januar 2022 gelten für Impfnachweise im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung jeweils zwei Impfungen als vollständige Immunisierung (homologes oder heterologes Impfschema). Dies gilt auch für eine Impfung mit dem Impfstoff Johnson & Johnson. Hintergrund der Änderung ist eine am 15. Januar 2022 erfolgte Feststellung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).

Neue Regelung zu Johnson & Johnson

- Johnson & Johnson plus mRNA (Biontech, Moderna) bedeutet Grundimmunisierung, und damit Erfüllung der 2G- und 3G-Regeln.
Außerdem: Ab dem Tag der mRNA-Impfung gilt der Impfling für 90 Tage als vollständig geimpft und erfüllt auch 2G+.

- Johnson & Johnson plus eine mRNA und eine zweite mRNA gilt als Boosterung, und damit Erfüllung einer 2G-Plus-Regelung.

- Die Booster-Impfung sollte frühestens drei Monate nach der zweiten Impfung durchgeführt werden. Um als vollständig geimpft zu gelten, muss man mindestens 14 Tage nach der zweiten Impfung warten.

Weitere Informationen zum Thema 2Gplus oder Nachweis finden Interessierte auf einem Infoblatt vom NRW-Gesundheitsministerium: Link

Ja, die Koordinierende Covid-Impfeinheit bestellt ausreichend Impstoff, sodass bei den Terminen in den stationären Räumlichkeiten genügend Impfstoff angeboten werden kann.

Mitzubringen sind Personalausweis, Impfausweis und ggf. die Impfmappe mit den Unterlagen der
1. bzw. 2 Impfung.

Um den Prozess zu beschleunigen,  bitte vorab unter dem Link:
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
Aufklärung-, Einwilligung- und Anamnesebögen zum vorgezogenen Ausfüllen herunterladen und zum Impftermin mitbringen.

Ja, das Impfangebot beinhaltet neben der Booster-Impfung auch die Erst- und Zweitimpfung.

Nein, bei den Terminen in den stationären Räumlichkeiten ist eine vorherige Terminbuchung nicht möglich. Für Kinderimpfungen bietet der HSK einen Kalender zur Terminbuchung an.

Nein, der HSK impft nicht mehr mit Johnson & Johnson. Es wird keine Übersicht geführt, welcher Ärzte bzw. Hausärzte mit Johnson & Johnson impfen.

 

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an impfen@hochsauerlandkreis.de um sich zu bewerben.

Pressemitteilungen

4. Impfung ab sofort auch in HSK-Impfstellen möglich

Die vierte Impfung kann ab sofort auch in den Impfstellen des Hochsauerlandkreises nach der STIKO-Empfehlung für folgende Personen verabreicht werden:

- Personen ab 70 Jahren

- Bewohner von Pflegeeinrichtungen

- Personen mit Immunschwäche

- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, Pflege- und sonstigen Einrichtungen.

Für die ersten drei Personengruppen wird die 4. Impfung frühestens 3 Monate nach der 3. Impfung empfohlen;

für die Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen etc. frühestens 6 Monate nach der 3. Impfung.

Personen, die nach der ersten Auffrischungsimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.

HSK-Impfangebot: Booster-Impfung nun auch ab 12 Jahren möglich

Hochsauerlandkreis.
Mit dem neuen Impferlass bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Hochsauerlandkreises nun auch Booster-Impfungen für Kinder bzw. Jugendliche ab zwölf Jahren an. Für die Booster-Impfung ist ein ärztliches Aufklärungsgespräch notwendig sowie die Einwilligung eines Sorgeberechtigten. Das Einwilligungs-Dokument finden Erziehungsberechtigte unter www.hochsauerlandkreis.de; Stichwort „Impf-Termine“.

Für Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für Personen älter als 12 Jahre ist keine Terminbuchung erforderlich, jedoch bei Impfungen von 5 bis 11-Jährigen. Für Terminvereinbarungen der 5 bis 11-Jährigen steht auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises ein Terminkalender bereit.

HSK-Impfangebot: Booster-Impfung nach 3 Monaten möglich
Neue Termine für Januar

Hochsauerlandkreis. Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Hochsauerlandkreises informiert, dass mit dem neuen Impferlass vom 23. Dezember Booster-Impfungen bei über 18-jährigen Personen durchgeführt werden, bei denen die Grundimmunisierung mindestens drei Monate zurückliegt. Zuvor betrug die Regelung vier bzw. fünf Monate.

 

HSK-Impfangebot: Moderna für Impflinge ab 30 Jahre

Hochsauerlandkreis. Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Hochsauerlandkreises weist daraufhin, dass ab Montag, 29. November, bei allen Impflingen ab 30 Jahren Moderna verimpft wird. Unter 30-jährige Personen bekommen Biontech, soweit die Kapazitäten ausreichen. Grund dafür ist die limitierte Auslieferung des Impfstoffs Biontech von seitens der Bundesregierung. „Bei Moderna handelt es sich um einen sicheren Impfstoff, er ist ebenso wirksam wie Biontech“, erklärt Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Peter Kleeschulte. Deswegen solle niemand zögern, diesen Impfstoff für die Erst-, Zweit- oder Drittimpfung zu nehmen.

 

Impforganisation ab Oktober 2021
Nach dem Auslaufen der Impfzentren im September werden die Corona-Schutzimpfungen in Nordrhein-Westfalen ab 1. Oktober 2021 planmäßig von der niedergelassenen Ärzteschaft übernommen.
In jedem Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt wird zudem eine „Koordinierende Covid-Impfeinheit“ (KoCI) eingerichtet. Diese erarbeitet für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich Perspektiven für das Impfgeschehen und ist bei Bedarf zentraler Koordinationspartner für Ärzteschaft und Einrichtungen (z.B. Pflegeeinrichtungen) im jeweiligen Einzugsbereich.