Hier erfahren Sie alles zum Thema Corona-Virus

Informationen zur Quarantäne

Die Informationen zu den geltenden Bestimmungen der Quarantäneanordnung können diesem Schreiben oder aber den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW https://www.mags.nrw/coronavirus-quarantaene#einreise entnommen werden.

Immer wieder tauchen Fragen zum Nachweis der Immunität zwischen Genesenen und Geimpften auf. Wie wird hier unterschieden? Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt. Voraussetzung ist bei Geimpften ein vollständiger Impfschutz, bei den meisten Impfstoffen also der Erhalt von zwei Impfungen. Außerdem muss die abschließende Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen (damit eine vollständige Immunisierung stattgefunden hat).

Bei Genesenen ist Voraussetzung für den Verzicht z. B. auf Testungen, dass die Erkrankung mindestens 28 Tage zurückliegt (damit keine Ansteckungsgefahr mehr besteht), aber höchstens 3 Monate zurückliegt (da danach möglicherweise keine hinreichende Immunisierung mehr gegeben ist). Hat der Genesene zusätzlich auch mindestens eineImpfung, welche nach den aktuellen Empfehlungen frühestens 3 Monate nach der Infektion durchgeführt werden sollte, erhalten, reicht dieses ebenfalls für eine vollständige Immunisierung aus.

 

Das Kreisgesundheitsamt stellt keine Bescheinigungen für Genesene aus, die nach der derzeit geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ein negatives Testergebnis ersetzt.
Nach der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW kann der Nachweis einer durchgemachten Infektion durch ein ehemals positives Testergebnis erbracht werden. Das können u.a. sein ein PCR- oder ein PoC-PCR-Test sein. Zu beachten ist, dass der Test mindestens 28 Tage (Sicherheitsgrenze nach Infektion) sowie maximal 3 Monate (nachlassen der Immunität) alt sein darf.
Möglich ist auch der Nachweis eines positiven Testergebnisses wie zuvor beschrieben in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfstoffdosis gegen COVID-19.

Sollte das Testergebnis nicht oder nicht mehr vorliegen, müssten sich Betroffene direkt an die Abstrichstelle (z.B. Arzt, Krankenhaus) wenden und sich dort den Nachweis einholen.

Seit Juni 2020 ist die Corona-Warn-App in Deutschland verfügbar. Das Angebot der Bundesregierung und des Robert Koch-Instituts hilft dabei, Risiko-Begegnungen mit Corona-positiv getesteten Personen zu erkennen – beispielsweise in Alltagssituationen wie Restaurantbesuchen oder längeren Aufenthalten in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die App kann damit eine wirksame Ergänzung zur Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter sein. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Alle können sich ganz einfach beteiligen, indem sie sich die App auf ihr Smartphone herunterlädt.  Die App ist im App-Store sowie im Google-Play-Store erhältlich.

Was macht die Corona-Warn-App?

Die Corona-Warn-App informiert Sie, wenn Sie sich längere Zeit in der Nähe einer Person aufgehalten haben, bei der später eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt wurde. So können Sie rasch entsprechend reagieren und laufen nicht Gefahr, das Virus unbewusst weiter zu verbreiten.

Meldungen durch die Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App unterscheidet zwischen den Meldungen:

  • unbekanntes Risiko
  • niedriges Risiko
  • erhöhtes Risiko

Mehr Informationen zur offiziellen Corona-Warn-App gibt es auf der Website der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de/corona-warn-app und beim Robert Koch-Institut.

Technische Hotline
Bei allen technischen Fragen zur Corona-Warn-App können Sie sich an die technische Hotline wenden. Diese ist unter der kostenfreien Rufnummer 0800 7540001 von Montag bis Samstag von 07:00 bis 22:00 Uhr erreichbar. Das Serviceteam wird Ihnen dort weiterhelfen.

Häufige Fragen zum Corona-Virus

Die aktuellsten Zahlen gibt es immer bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese melden ihre Zahlen einmal täglich an die Bezirksregierungen, die dann die Zahlen ebenfalls weiterleiten.

Die Statistik beinhaltet nur die Bettenbelegung (stationär, intensiv, beatmet) in den Krankenhäusern im Hochsauerlandkreis. Es ist uns nicht bekannt, ob die Patienten aus dem HSK oder aus anderen Kreisen oder kreisfreien Städten kommen. Darüber hinaus wissen wir nicht, ob die Patienten wegen einer Covid-19-Infektion dort sind oder wegen einer anderen Erkrankung. Die Krankenhäuser führen bei Neuaufnahmen ein Screening durch, so dass beispielsweise ein Knochenbruch als „Corona-Patient“ geführt wird, wenn ein positives Testergebnis vorliegt. Gleiches gilt z.B. für einen Herzinfarkt, der intensivmedizinisch behandelt werden muss.

 

Die Erfassung der Verstorbenen wird vom Robert Koch Institut definiert (Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html#FAQId13844198) "In den Meldedaten erfasst werden auch alle Todesfälle, die mit einer COVID-19-Erkrankung in Verbindung stehen: Sowohl Menschen, die direkt an der Erkrankung gestorben sind ("gestorben an"), als auch Patienten mit Grundkrankheiten, die mit COVID-19 infiziert waren und bei denen sich nicht klar nachweisen lässt, was letzten Endes die Todesursache war ("gestorben mit"). Verstorbene, die zu Lebzeiten nicht auf COVID-19 getestet worden waren, aber in Verdacht stehen, an COVID-19 gestorben zu sein, können post mortem auf das Virus untersucht werden."

Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen zu Ansprüchen auf Ersatz des Verdienstausfalls für Arbeitnehmer und Selbständige:
https://www.ifsg-online.de/index.html


Antworten zu arbeitsrechtlichen Fragen finden Sie hier

Sie sind Fachkraft in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf und wollen in der Corona-Krise helfen? - dann sind Sie beim Freiwilligenregister des Landes Nordrhein-Westfalen richtig.

Bitte suchen sie folgende Homepage auf. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen sowie eine digitale Maske zur Registrierung. https://www.freiwilligenregister-nrw.de

Corona-Virus in leichter Sprache erklärt

Mehrsprachiges Angebot vom Beauftragten  für Migration, Flüchtlinge und Integration: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona
Hier finden Sie Informationsmaterialien auf verschiedenen Sprachen:
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona/coronavirus-wir-informieren-in-mehreren-sprachen-deutsch--1874222

Aktion Mensch: Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache: https://www.aktion-mensch.de/corona-infoseite

Videos:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy

Gebärdensprachen-Video: https://www.infektionsschutz.de/gebaerdensprache.html

Informationen zum Hören:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/audioinhalte.html