Kreis-/Regionalplanung

Landesplanung * Regionalplanung * Kreisentwicklung

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren bei regionalen und überregionalen Planungen prüft der Hochsauerlandkreis die Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung.

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Das BBR gliedert sich in einen Baubereich und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Der Baubereich des BBR betreut die Bauaufgaben des Bundes, insbesondere der Bundesregierung, der Verfassungsorgane und der Ministerien in Berlin, Bonn und im Ausland sowie die Kulturbauten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Das BBSR im BBR berät als Ressortforschungseinrichtung die Bundesregierung auf nationaler sowie europäischer Ebene bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung sowie des Wohnungs-, Immobilien- und des Bauwesens.


Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Spektrum des MWEBWV reicht im Wirtschaftsbereich von der Standort- und Strukturpolitik über Industrie und Dienstleistungen bis zum Mittelstand und den Grundsätzen der Wirtschaftspolitik. Es zuständig für Energiewirtschaft, Kernenergie und Bergbau. Zu den Aufgaben gehört auch, Straßen, Schienen, Wasserwege und Flughäfen sowie Städte und Wohnraum des Landes zu pflegen, zu erhalten und weiter zu entwickeln.


Bezirksregierung Arnsberg, Regionalentwicklung

Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplanes die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung des Regierungsbezirks und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest ( § 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG NW) ).

Ansprechperson

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