Altlastenbearbeitung
Der Hochsauerlandkreis erfasst Flächen, bei denen ein Altlastenverdacht oder der Verdacht auf schädliche Bodenverunreinigungen besteht, in einem Kataster. Anschließend wird zum Beispiel mit Hilfe von chemischen Analysen beurteilt, ob tatsächlich eine Gefahr besteht.
Altlastenbearbeitung
Wenn nötig, wird die Fläche anschließend saniert oder gesichert. Insbesondere für Bauherren und Experten wie Immobilienmakler und Wertgutachter hat der Hochsauerlandkreis einige Informationen über das genaue Verfahren zusammengestellt.
Flächen, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenverunreinigungen oder sonstiger Gefahren besteht, werden als altlastenverdächtige Flächen oder Verdachtsflächen bezeichnet. Sie werden nach Altablagerungen und Altstandorten unterschieden:
- Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (z.B. alte Müll- und Bauschuttdeponien, aufgefüllte Geländevertiefungen, künstliche Geländeerhebungen usw.)
- Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen wie z.B. mit Öl, Benzin, Reinigungsmitteln usw. umgegangen worden ist (zum Beispiel ehemalige Tankstellen oder Produktionsstandorte).
Um von einer Altlast sprechen zu können, müssen durch die betroffene Fläche nachweislich, z. B. durch entsprechende Bodenuntersuchungen, schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für Mensch oder Umwelt hervorgerufen werden. Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorzurufen
Erfassung von Verdachtsflächen
Im Hochsauerlandkreis werden die Altablagerungen und Altstandorte systematisch seit 2000 in einem Kataster flächendeckend erfasst. Sie werden anschließend in mehreren aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten beurteilt. Derzeit sind insgesamt etwa 6.700 Verdachtsflächen in das Verzeichnis aufgenommen worden.
Die Erfassung ist der erste, grundlegende Schritt der Altlastenbearbeitung und dient als Datenbasis. Sie wird laufend fortgeführt und um die Erkenntnisse aus Untersuchungen u.ä. erweitert
Informationen zu Auskünften aus dem Altlastenkataster finden Sie unter dem Punkt "Kataster/Auskünfte"
Erstbewertung
Nachdem eine Fläche erfasst wurde, wird diese hinsichtlich möglicher Gefährdungen für Mensch und Umwelt bewertet. Dabei werden alle verfügbaren Informationen aus Archiven, Luftbildern, historischen Karten und auch Zeitzeugenbefragungen ausgewertet. Zusätzlich werden auch die (hydro-)geologischen Rahmenbedingungen sowie die verschiedenen Nutzungen bei der Erstbewertung herangezogen.
Gefährdungsabschätzung
Flächen, die ein mögliches Gefährdungspotential aufweisen, werden in einer ersten Gefährdungsabschätzung mittels Probenahmen (orientierende Untersuchung) untersucht. Werden Belastungen gefunden, folgen in der Regel Detail-Untersuchungen, um insbesondere die Menge und räumliche Verteilung von Schadstoffen sowie deren Ausbreitungsmöglichkeiten festzustellen. Neben Bohrungen oder anderen technischen Erkundungen werden chemische Analysen des Bodens, des Grundwassers und der Bodenluft vorgenommen. Falls hierbei konkrete Gefährdungen durch erhöhte Konzentrationen an Schadstoffen festgestellt werden, müssen Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Sanierung
In den meisten Fällen werden im Sanierungsfall festgestellte Verunreinigungen beseitigt. Daneben gibt es aber noch eine Auswahl anderer Verfahren, die zum Einsatz kommen, wenn ein Entfernen des verunreinigten Materials nicht möglich ist, oder eine Ausbreitung der Schadstoffe durch Sicherungsmaßnahmen verhindert werden kann. Welche Verfahren genau zum Einsatz kommen, hängt von den jeweiligen Standortbedingungen (zum Beispiel geologische und hydrogeologische Verhältnisse, Nutzung), der Art und Menge der festgestellten Schadstoffe sowie von den betroffenen Schutzgütern ab. Es ist daher jeweils eine einzelfallbezogene Entscheidung über die Sanierung und die Sanierungsmethoden zu treffen, für deren Vorbereitung ggf. die Durchführung einer Sanierungsuntersuchung notwendig ist.
An die Sanierung kann sich eine längere Überwachungsphase - etwa bei einer Grundwassersanierung - anschließen. In dieser Zeit wird das Grundwasser regelmäßig untersucht, um sicher zu gehen, dass die Sanierung erfolgreich war.
Die Kosten für Sanierungsmaßnahmen sind grundsätzlich vom Verursacher bzw. dem Eigentümer des betroffenen Grundstückes aufzubringen.