Beistandschaft - Geltendmachung von Kindesunterhalt/Feststellung der Vaterschaft

Das Jugendamt bietet allen allein erziehenden Müttern und Vätern Beratung und Unterstützung an.
Häufig empfiehlt es sich, nach einem eingehenden Beratungsgespräch minderjährige Kinder im Rahmen einer Beistandschaft durch das Jugendamt vertreten zu lassen.
Die Beistandschaft ist ein kostenfreies Hilfsangebot und stellt eine konkrete Hilfe für die

  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • oder bei der Feststellung der Vaterschaft

dar.

Ferner können Beurkundungen vorgenommen werden, z.B. Unterhaltsverpflichtungen und Vaterschaftsanerkennungen.

Aus organisatorischen Gründen ist für Beurkundungen eine vorherige Terminabsprache erforderlich.

zuständig für A bis Dürr

zuständig für Dürw bis Him

zuständig für Hin bis Kor

zuständig für Kot - Martin

zuständig für Martini - Prei

zuständig für Prio - Schira

zuständig für Schl - Tsch

zuständig für Tu - Z

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