Beistandschaft - Geltendmachung von Kindesunterhalt/Feststellung der Vaterschaft
Das Jugendamt bietet allen allein erziehenden Müttern und Vätern Beratung und Unterstützung an.
Häufig empfiehlt es sich, nach einem eingehenden Beratungsgespräch minderjährige Kinder im Rahmen einer Beistandschaft durch das Jugendamt vertreten zu lassen.
Die Beistandschaft ist ein kostenfreies Hilfsangebot und stellt eine konkrete Hilfe für die
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- oder bei der Feststellung der Vaterschaft
dar.
Ferner können Beurkundungen vorgenommen werden, z.B. Unterhaltsverpflichtungen und Vaterschaftsanerkennungen.
Aus organisatorischen Gründen ist für Beurkundungen eine vorherige Terminabsprache erforderlich.