Unterhaltsvorschuss, Beistandschaften und Vormundschaften
Beistandschaft - Geltendmachung von Kindesunterhalt/Feststellung der Vaterschaft
Das Jugendamt bietet allen allein erziehenden Müttern und Vätern Beratung und Unterstützung an.
Häufig empfiehlt es sich, nach einem eingehenden Beratungsgespräch minderjährige Kinder im Rahmen einer Beistandschaft durch das Jugendamt vertreten zu lassen.
Unterhaltsvorschuss - Leistungen
Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung zur Unterstützung alleinerziehender Mütter und Väter.
Nach Trennung, Scheidung, Tod oder auch im Falle einer nichtehelichen Geburt mit ggfl. ungeklärter Vaterschaft bleiben Unterhaltszahlung unter Umständen aus und es entstehen Versorgungslücken, die durch die Leistungen nach dem UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) zum Teil aufgefangen werden können.
Vormundschaft / Pflegschaft
Wenn Eltern ihr Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder nicht ausüben können oder wollen oder sogar missbrauchen, ist die staatliche Gemeinschaft als Wächter über das Wohl der Kinder aufgerufen. In bestimmten Fällen kommt es durch richterliche Anordnung dazu, dass Eltern die elterliche Sorge nicht mehr ausüben können oder dürfen.
An ihre Stelle tritt ein Vormund, der die elterliche Sorge ausübt. Der Vormund ist ausschließlich dem Wohl des Kindes verpflichtet.