Jugendgruppenleiterschulung

Eine gute und erfolgreiche Kinder- und Jugendarbeit ist im Wesentlichen abhängig von der erfolgreichen Tätigkeit qualifizierter Gruppenleiter. Kinder und Jugendliche sind heute nicht mehr so einfach zu begeistern und zu einem sozialen Engagement zu bewegen. Dies stellt steigende Erwartungen und Anforderungen an die Gruppenleiter. Eine qualifizierte Aus- und Fortbildung ist von daher unverzichtbar und hat einen hohen Stellenwert.

Grundsätze für die Ausbildung von JugendgruppenleiterInnen

Die Grundsätze für die Ausbildung von Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleitern richten sich nach den Richtlinien des Kreisjugendamtes des Hochsauerlandkreises zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit:

1. Eine Teilnahme an einer Jugendgruppeleiterschulung des Kreisjugendamtes des Hochsauerlandkreises ist ab 15 Jahren möglich.

2. Die Grundkurse sind Angebote für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendorganisationen und sonstigen Jugendgemeinschaften, die aktiv in der Jugendarbeit tätig sind und bisher an keiner derartigen Ausbildung teilgenommen haben.

3. Der Grundkurs umfasst 35 Zeitstunden. Aus diesem Grund ist die Teilnahme an allen Terminen erforderlich.

4. Die praktische und theoretische Qualifizierung berechtigt die Jugendleiterinnen und -leiter, eine sog. JuLeiCa (Jugendleitercard) zu erhalten (in Verbindung mit einem Erste Hilfe Kurs). Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre. Die JuLeiCa kann für weitere drei Jahre beantragt werden, wenn ein mindestens 8 stündiger Fortbildungskurs absolviert wurde.

Um die prozesshaft angelegte Arbeit nicht zu unterbrechen, wird eine durchgängige Teilnah- me erwartet und ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Jugendgruppenleiterschulung.

Dauer und Kosten

Die Jugendgruppenleiterschulung findet in zwei Blöcken in Form von Wochenendseminaren statt. Für die Schulung entstehen den Teilnehmern aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes keine Kosten.

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