Kinder- und Jugendförderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hier finden sie die Antragsvordrucke sowie die aktuellen Richtlinien zur Kinder- und Jugendförderung.

Bitte beachten sie, dass Ihr Verein/ Verband ein anerkannter Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII ist und eine Vereinbarung nach §72a SGB VIII mit dem Kreisjugendamt abgeschlossen haben muss, um Fördermittel beantragen zu können.

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