Kinder- und Jugendförderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hier finden sie die Antragsvordrucke sowie die aktuellen Richtlinien zur Kinder- und Jugendförderung.
Bitte beachten sie, dass Ihr Verein/ Verband ein anerkannter Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII ist und eine Vereinbarung nach §72a SGB VIII mit dem Kreisjugendamt abgeschlossen haben muss, um Fördermittel beantragen zu können.