Elterngeld (Familienförderung)

Anspruch auf Elterngeld hat, wer

1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat

2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt

3. dieses Kind betreut und erzieht und

4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt oder wenn sie eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausübt.

Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können das Elterngeld beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen daher im Besitz eines "qualifizierten Aufenthaltstitels" sein.

Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro, der Mindestbetrag 300 Euro.

Grundsätzlich kann das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden.

Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich einfach an den Fachdienst Finanzielle Familienförderung  - Elterngeldkasse - beim Hochsauerlandkreis, Steinstr. 27, 59872 Meschede. Die unten aufgeführten Mitarbeiterinnen der Elterngeldkasse beraten Sie gerne

Notwendige Unterlagen

Die Antragsunterlagen erhalten Sie unter http://www.elterngeld.nrw.de

Mit dem Elterngeldrechner unter http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln.

Rechtsgrundlagen

Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielte Erwerbseinkommen. Eltern, die im Zwölfmonatszeitraum keine Erwerbseinkünfte erzielt haben, erhalten zumindest den Sockelbetrag von 300 Euro.

Stadt Arnsberg (außer PLZ 59823)

Stadt Meschede und Stadt Arnsberg (nur PLZ 59823)

Stadt Sundern, Gemeinden Bestwig und Eslohe

Städte Hallenberg, Schmallenberg und Winterberg

Städte Brilon, Marsberg, Medebach und Olsberg

Städte Brilon, Marsberg, Medebach und Olsberg

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