Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten

Das Jugendamt unterstützt das Gericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über erzieherische und soziale Gesichtspunkte des Kindes und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfen hin.

Zur Abwendung einer Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen hat das Jugendamt das Gericht zu informieren.

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